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Politische Ziele

Anerkennung der Bezeichnung „geriatrische Schwerpunktpraxis“

Die Bezeichnung der geriatrischen Schwerpunktpraxis wird zwar in Anlehnung an andere, bereits etablierte medizinische Fachrichtungen, von Ärzten mit entsprechender Qualifikation verwendet, ist aber politisch und rechtlich nicht korrekt. Dadurch entsteht Verunsicherung in der Verwendung der richtigen Bezeichnung. Für den Patienten ist dies doppelt ungünstig, zumal er den Begriff Schwerpunktpraxis von anderen Fachrichtungen her kennt, aber die unterschiedlichen geriatrischen Bezeichnungen nicht auseinanderhalten kann.

Der BUGES fordert die politischen Entscheidungsträger auf, die Bezeichnung „geriatrische Schwerpunktpraxis“ anzuerkennen. Ärzte die nachweislich eine geriatrische Qualifikation besitzen und deren Praxen entsprechend ausstatten, sollen in Zukunft die Bezeichnung „geriatrische Schwerpunktpraxis“ führen dürfen. Es müssen notwendige Qualifikationen zur Führung einer geriatrischen Schwerpunktpraxis definiert und in der Gesetzgebung verankert werden.

Flächendeckende geriatrische Versorgung aufbauen

Die Zielgruppe des geriatrischen Patienten wird in den nächsten Jahren exponentiell wachsen. Die bisherige Behandlungsstruktur ist auf die stationäre Behandlung ausgerichtet. Das ist besonders im Hinblick auf eine Versorgung im ländlichen Raum eine untragbare Situation.

Die Behandlung geriatrischer Patienten ist eine Teamaufgabe. Der erste Anlaufpunkt ist nach wie vor die Hausarztpraxis. Bei einer entsprechenden Diagnose kann dieser in Rücksprache mit einem ambulanten Geriater eine optimale Behandlungsstrategie für den Patienten entwickeln.

Aktuell sind ambulante Geriater sehr schwer zu finden, weil Geriatrie bisher maßgeblich im stationären Bereich angesiedelt ist. Zudem sind fehlende finanzielle Anreize, sowie mangelnde Zuweisungen der hausärztlichen Kollegen Hinderungsgründe in der ambulanten Geriatrie tätig zu werden.

Der BUGES fordert die politischen Entscheidungsträger auf, sich aktiv mit dem Konzept der ambulanten Geriatrie auseinander zu setzen. Finanzielle Anreize sind notwendig, um eine ambulante geriatrische Praxis wirtschaftlich betreiben zu können. Hürden sind abzubauen, insbesondere das 4-Augenprinzip bei einer Überweisung von Hausarztpraxis zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik.

Der BUGES fordert eine aktive Informationspolitik an die Hausärzte, die Vorteile in der Zusammenarbeit mit den geriatrischen Schwerpunktpraxen zu pflegen und die Vorteile der Kooperation zu erkennen.

Sektorenübergreifende Vernetzung

Zum Team einer erfolgreichen Behandlung geriatrischer Patienten gehören zwingend die Therapeuten und Pflegedienstleister. Analog zu den ambulanten Geriatern, sind auf geriatrische Patienten spezialisierte Therapeuten schwer zu finden. Außerdem arbeiten die Sektoren bisher sehr abgegrenzt. Interdisziplinäre Qualitätszirkel müssen angeregt und durchgeführt werden.

Die Vernetzung der Ärzteschaft mit den Therapie-Sektoren steigert die Qualität der Behandlung und damit die Genesungsaussichten. Dazu müssen effiziente Kommunikationswege geschaffen, sowie persönliche Austauschmöglichkeiten etabliert werden. Der BUGES trägt Sorge für die Schulung und Weiterbildung von Therapeuten im Umgang mit geriatrischen Patienten, der Erkennung von Defiziten und rechtzeitiger Rückmeldung bei den behandelnden Ärzten. Das führt zu einer optimalen Kommunikation innerhalb des geriatrischen Netzes.

Der BUGES fördert und fordert die politische Auseinandersetzung beim Aufbau regionaler Strukturen.

Ambulante und mobile Rehabilitation geriatrischer Patienten

Die Rehabilitation geriatrischer Patienten ist als eine Maßnahme der tertiären Prävention zur Sicherung der sozialen Teilhabe ein zentrales Instrument geriatrischer Therapie (“Reha vor Pflege” und “ambulant vor stationär”). Sie ist in besonderem Maß geeignet, am Beginn einer geriatrischen Karriere, einem Autonomieverlust frühzeitig entgegen zu wirken. Den niedergelassenen Haus- und Fachärzten kommt bei der Identifikation des Rehabilitationspotentials eine zentrale Rolle zu, da sie ihre Patienten über einen längeren Zeitraum begleiten und dabei Fähigkeitsstörungen und Einschränkungen bei Aktivitäten und sozialer Teilhabe, rechtzeitig entdecken können. Ambulante und mobile Rehabilitation eignet sich darüber hinaus um nach Krankenhausaufenthalten ein selbstbestimmtes und selbständiges Leben im häuslichen Umfeld, aber auch im Pflegeheim (“Reha bei Pflege”) zu ermöglichen.

Der BUGES unterstützt den Aufbau mobiler und ambulanter Reha-Zentren zur Verbesserung der regionalen Versorgungsstrukturen und damit den Sicherstellungsauftrag der gesetzlichen Krankenkassen für diese Versorgungsform. Angepasst an regionale Besonderheiten ist ein geriatrisches Netzwerk die Mindestanforderung an eine regionale Versorgungsstruktur.

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