25. Januar – Tag der offenen Tür bei CASANA – der ambulanten geriatrischen Reha Einrichtung in der Lämmerspiel Str. 12 in Mühlheim.

Bei CASANA trainieren schon die ersten älteren Patienten
Es hat lange gebraucht, weil die Baustelle eine schnellere Eröffnung nicht möglich gemacht hat, aber nun trainieren die ersten älteren Patienten bei CASANA in der Lämmerspiel Str. 12 in Mühlheim. Und das wird am 25. Januar mit einem Tag der offenen Tür von 11:00 – 15:00 gefeiert. Das ganze Team von CASANA freut sich auf die Besucher. Nicht nur Rehabilitanden sind willkommen, sondern jeder Interessierte der die CASANA-Trainingsmethoden kennen lernen will.
Seit Januar bietet CASANA neben der Physiotherapie und Ergotherapie die Möglichkeit Sporttherapie zu nützen und Massageanwendungen zu erhalten. Logopädie und Ernährungsberatung sind weitere Behandlungsschwerpunkte. Die Anwendungen werden über ein klassisches Rezept abgerechnet. Die Patienten, die in den Genuss einer ambulanten Reha kommen wollen, um Pflege zu verhindern, können gemeinsam mit Ihrem Hausarzt einen Reha-Antrag stellen. Dank des neuen IPReG Gesetzes kann der Antrag von den Krankenkassen nicht mehr abgelehnt werden. Eine ambulante Reha dauert 20 Tage. Sogar das Transportproblem ist gelöst, denn ein Fahrdienst steht allen Patienten zur Verfügung.
Ab 16:00 lädt Dr. med. Oliver Haarmann seine ärztlichen Kollegen der Umgebung ein um sich vor Ort einen Eindruck zu verschaffen.
Der Pionier und seine Idee
Der promovierte Mediziner Oliver Haarmann ist Gründer von „CASANA“ und spezialisiert auf ambulante geriatrische Rehabilitation. Das erste CASANA Reha-Zentrum hat er 1996 in Mannheim gegründet. Nun wird ein neuer Standort in Mühlheim eröffnet.
Vorbeugen ist besser als Heilen – diese Erkenntnis hat längst den Status eines Medizin-Klassikers. Und wenn es um Menschen geht, die jenseits der 70, 80 oder 90 gestürzt sind, eine Operation hinter sich haben oder sich wegen chronischer Krankheiten schleichend verschlechtern bezüglich Mobilität, Selbständigkeit oder geistiger Fähigkeiten, sollte der Grundsatz „Reha vor Pflege“ das Behandlungskonzept bestimmen.
Der Verbleib in den eigenen vier Wänden ist für ältere Menschen Herzenswunsch und Gesundheitsaspekt gleichermaßen. Doch häufig gefährden körperliche Einschränkungen, geistige Leistungsminderung, Schmerzen u.a.m. dieses Ziel. Eine ambulante Rehamaßnahme vor Ort ist hier die Lösung. Und genau das leistet CASANA nachweislich. Die älteren Patienten werden zuhause vom Transportdienst abgeholt und direkt ins CASANA Reha-Zentrum gebracht. Dort steht ein komplettes interdisziplinäres Therapeuten-Team zur Verfügung. Egal ob Arzt, Ergotherapie, Ernährungsberatung, Massage, Physiotherapie, Pflege, Psychologie, Sozialpädagogik, Sporttherapie etc., alle Therapien werden individuell auf den Patienten zugeschnitten. Ein großer Vorteil liegt in der direkten interdisziplinären Zusammenarbeit. Die Ärzte und Therapeuten können den Patienten direkt vor Ort gemeinsam untersuchen und die Behandlung abstimmen. Dadurch wird das physische Behandlungsergebnis wesentlich verbessert. Zusätzlich berichten die meisten Patienten über eine verbesserte psychische Verfassung, weil die Gemeinschaft mit dem Behandlungsteam und anderen Patienten ihnen gut tut, die Fortschritte Mut und Kraft geben, die Zukunft wieder besser meistern zu könne. Der Erfolg: Die Patienten können wieder eigenständig in Ihren Wohnräumen verbleiben und sich selbst besser versorgen. Pflegebedarf wird vermieden oder zumindest stark verzögert, Krankenhauseinweisungen reduziert und schwerwiegende Komplikationen treten seltener auf. Das entlastet nicht nur den Patienten, sondern die gesamte Familie und vor allem auch die sozialen Sicherungssysteme Kranken- und Pflegekasse.
Die nun verbriefte Reha sieht 20 Behandlungstage vor, die zumeist in einem Zeitraum von 7-8 Wochen stattfinden (drei Mal pro Woche), und laut Dr. Haarmann dafür genutzt werden, um die Senioren physisch aufzubauen und zu ermutigen, auch nach der Reha aktiv zu bleiben, anstatt sich in die Wohnung zurückzuziehen. Der Mediziner weiß, dass insbesondere Gangstörungen – häufig verstärkt durch die Angst vor Stürzen – „ein riesiges Problem“ darstellen. Die Erfahrung zeigt: gezieltes Trainieren von Körperwahrnehmung, Koordination, Kraft, Ausdauer und Gleichgewicht vermag erstaunliche Fortschritte zu bewirken – auch beim Selbstvertrauen.

Von Pauschaldiagnosen nach dem Motto „Da kann man nichts mehr machen, zu alt“ hält der Mediziner Haarmann wenig. Er ist überzeugt, dass die gesundheitliche Entwicklung zu jedem Zeitpunkt durch geeignete aufbauende Maßnahmen günstig beeinflusst werden kann – sofern keine schwere Krankheit ihre eigene Dynamik entwickelt. Angesichts einer älter werdenden Gesellschaft gelte es, das ab Mitte achtzig stark steigende Risiko pflegebedürftig zu werden, abzumildern. Statistisch gesehen sind Frauen und Männer jenseits der Hundert überwiegend auf intensive Betreuung angewiesen. Gleichwohl haben in dieser Hochbetagten Gruppe 17 Prozent keine Pflegestufe – was dafür spricht: Es ist möglich, ohne massive Einschränkungen alt zu werden.

 

Oliver Haarmann, Stefan Folberth, Daniel Tybussek, Mathias Beck, Carsten Müller

Treffen mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn 18. September 2021

Die BUGES Vorstände Stefan Folberth und Rolf Schneider haben Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 18. September getroffen. Sein Büro beantwortet die Fragen wir folgt:

Sehr geehrter Herr Folberth,

vielen Dank für Ihr Schreiben an Herrn Bundesgesundheitsminister Spahn vom 17.09.2021, in dem Sie ausführlich auf die aktuelle Versorgungssituation und –strukturen im Bereich der ambulanten Geriatrie eingehen. Ich wurde gebeten, Ihnen auf Ihre Fragen zu antworten.

Konkret möchten Sie wissen, welchen Stellenwert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) der ambulanten Geriatrie künftig zuschreibt und ob die Etablierung der Facharztbezeichnung des ambulanten Geriaters als Abrechnungsvoraussetzung spezifischer Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM-Katalog möglich ist. 

Aus Sicht des BMG ist bei der gesundheitlichen Versorgung hochbetagter und vulnerabler Patientengruppen eine enge Kooperation der verschiedenen Versorgungsebenen und ärztlichen Fachdisziplinen von hoher Bedeutung für einen nachhaltigen Behandlungserfolg. Gerade die ambulant tätigen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte spielen hierbei eine entscheidende Rolle, Zustandsverschlechterungen und Krankenhauseinweisungen durch eine bedarfsgerechte und präventive Versorgung frühzeitig zu verhindern. Hier bietet der beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelte Innovationsfonds die Möglichkeit, innovative Versorgungskonzepte, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, zu erproben. Mit dem Innovationsfonds (§§ 92a und b SGB V) werden aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Vorhaben gefördert, die eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und hinreichendes Potenzial aufweisen, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden. Vor diesem Hintergrund werden derzeit im Rahmen des Innovationsfonds in verschiedenen Regionen Deutschlands auch diverse Modellprojekte gefördert, die bei der geriatrischen Versorgung eine bessere Verzahnung der Sektoren etablieren und die Rolle der ambulanten Versorgung stärken (z.B. „GerNe“ oder „Optimal@NRW“).

Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) existieren bereits GOP für die ambulante geriatrische Versorgung, die sich in Vergütungen für ärztliche Leistungen der hausärztlichen geriatrischen Versorgung (03360-03362) und der spezialisierten Geriatrie (30.13) aufteilen. Insbesondere die GOP 30981 und 30984-30986 dürfen nur durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte mit Zusatzbezeichnung Geriatrie oder vergleichbarer Zusatzkenntnisse abgerechnet werden, wodurch eine direkte Konkurrenzsituation mit Hausärztinnen und Hausärzten (ohne diese Zusatzkenntnisse) vermieden wird. Grundsätzlich orientiert sich die ärztliche Weiterbildung und die Anerkennung verschiedener Facharztdisziplinen nach den Kammer- bzw. Heilberufsgesetzen der Länder und den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern. Die dort jeweils enthaltenen Vorgaben für eine Zusatz-Weiterbildung Geriatrie bilden die Grundlage zur Abrechnung der o.g. GOP der spezialisierten Geriatrie. Ob in Zukunft über die bestehenden Regelungen hinaus eine Facharztdisziplin Geriatrie in die Weiterbildungsordnungen aufgenommen wird, obliegt den hierfür zuständigen Landesärztekammern.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Stefan Biebinger

Referent

 

Besuch von Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion bei CASANA in Mannheim

Bericht Casana

Der Pionier und seine Idee

  • Der promovierte Mediziner Oliver Haarmann ist Gründer (2004) von „Casana“, einer geriatrischen Schwerpunktpraxis für ambulante Rehabilitation und Prävention auf dem Lindenhof. Vorläufer war ein wissenschaftlicher Modellversuch.
  • Das neue Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz regelt nicht nur, dass ab September Ärzte über geriatrische Reha entscheiden, und Patienten die Einrichtung auswählen können.
  • Das Gesetz erleichtert außerdem, dass langfristige Intensivpflege auch zu Hause erfolgen kann und das bei verbindlichen Qualitätsvorgaben.
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Bei dem Namen „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz“ verknotet sich fast die Zunge. Was sperrig klingt, kann gleichwohl im Alltag alter Menschen neue Lebensqualität befördern Grund: Um das Aktivieren und Mobilisieren von Senioren muss nicht länger gekämpft werden- sofern Ärzte eine geriatrische Reha verordnen. Das von dem Mannheimer Mediziner Oliver Haarmann aufgebaute Zentrum Casana gilt auf dem Gebiet als Pioniereinrichtung. Nicht von ungefähr haben sich auf dem Lindenhof der Vorsitzende des „Bundesverbandes Geriatrische Schwerpunktpraxen“ (Buges) und zwei Bundestagsabgeordnete informiert.

Vorbeugen ist besser als Heilen – diese Erkenntnis hat längst den Status eines Medizin-Klassikers. Und wenn es um Menschen geht, die jenseits der 70, 80 oder 90 schwer gestürzt sind, eine Operation hinter sich haben oder wegen einer Krankheit lange im Bett liegen mussten, sollte „Reha vor Pflege“ das Behandlungskonzept bestimmen. Bislang entschieden Krankenkassen über die Reha-Bedürftigkeit im Alter. Aber das ändert sich Anfang September.

Knapp drei Wochen Therapie
Im Gespräch mit dem „Buges“-Vorsitzenden Stefan Folberth aus Horb, der aus Stuttgart augereisten Bundestagsabgeordneten und gesundheitspolitischen CDU-Sprecherin Karin Maag und ihrem Mannheimer MdB-Kollegen Nikolas Löbel blickt Mediziner Haarmann auf „über 20 Jahre Kampf voll mit Widerspruchsverfahren“ zurück. In dem neuen Gesetz sieht er einen erfreulichen Paradigmenwechsel, weil nun ausschließlich Ärzte darüber befinden, ob ein individuelles Reha-Intensivprogramm medizinisch Sinn macht: beispielsweise an und mit Geräten trainieren, Übungen zur Sturzvermeidung lernen, grobe wie feine Motorik verbessern und obendrein verinnerlichen, mobil zu bleiben – körperlich wie im Kopf.

Die nun verbriefte Alters-Reha gewährt einen Therapiezeitraum von 20 Tagen. Diese knapp drei Wochen, so Haarmann, sollten genutzt werden, um Senioren zu ermutigen, auch danach aktiv zu bleiben, statt sich in der Wohnung zu verkriechen. Der Mediziner weiß, dass insbesondere Gangstörungen – häufig verstärkt durch die Angst – „ein riesiges Problem“ darstellen. Er hat aber auch die Erfahrung gemacht: Gezieltes Trainieren von Körperwahrnehmung, Koordination, Kraft, Ausdauer und Gleichgewicht vermag erstaunliche Fortschritte zu bewirken. Auch beim Selbstvertrauen.
Stefan Folberth hat vor gut zehn Jahren aufgrund eines Notfalles, der ihn „16 Monate vom Arbeitsmarkt gefegt hat“, wie er es ausdrückt, am eingenen Leib erfahren, wie wichtig wohnortnahe Reha-Angebote sind. 
Der Unternehmensberater aus der Stadt am Tor zum Schwarzwald stelle damals aber auch fest: „Die Gruppe 70 plus hat keine Lobby“ – weil es nicht mehr darum gehe, nach Krankheit oder Unfall in den Beruf zurückzukehren. Deshalb setzt sich der von ihm geleitete Verband für mehr geriatrische Schwerpunktpraxen ein, die sich durch fachübergreifende Therapeutenteams unter einem Dach beziehungsweise Kooperationen als Netzwerk auszeichnen. „Was Oliver Haarmann in Mannheim aufgebaut hat, gilt bundesweit als Vorbild“, betont Folberth. Ihn treibt um, dass es in vielen Regionen überhaupt keine Einrichtungen gibt, die sich um Ältere bis Hochbetagte kümmern. Geriatrische Angebote, so Folberth, seien nicht nur nach einem Schenkelhalsbruch oder Schlaganfall “ dringend notwendig“ – auch zur besseren Alltagsbewältigung.
Von Pauschaldiagnosen nach dem Motto „Da kann man nichts mehr machen, zu alt“ hält der Mediziner Haarmann wenig. Er ist überzeugt, dass fast zu jedem Zeitpunkt die gesundheitliche Entwicklung günstig beeinflusst werden kann – sofern keine schwere Krankheit ihre eigene Dynamik entwickelt. Angesichts einer älter werdenden Gesellschaft gelte es, das ab Mitte Achtzig stark steigende Risiko, pflegebedürftig zu werden, abzumidlern. Statistisch gesehen sind Frauen und Männer jenseits der Hundert überwiegend auf intensive Betreuung angewiesen. Gleichwohl haben in dieser Hochbetagtengruppe 17 Prozent keine Pflegestufe – was dafür spricht: Es ist möglich, ohne massive Einschränkungen alt zu werden.

Besuch bei Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion

Am 20. Januar besuchten Präsident Stefan Folberth, Fachvorstand Dr. Oliver Haarmann und Rolf Schneider die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Frau Karin Maag in ihrem Büro in Stuttgart. 

Dem BUGES war es wichtig, sein Positionspapier zur ambulanten geriatrischen Rehabilitation vorzustellen. Da das BGM gerade einen Gesetzesentwurf “IPReG” vorbereitet schlägt der BUGES vor, dass die Kassen ambulante geriatrische Rehabilitationen als Werkzeug der Gesundheitserhaltung sehen und deswegen einen hohen Stellenwert einräumen. Wie aus dem BUGES Positionspapier zu ersehen ist, gibt es ohnehin so gut wie keine ambulante geriatrische Reha-Einrichtungen. Hier besteht akuter Handlungsbedarf. Ein wesentliches Ziel des BUGES ist die wohnortnahe, ambulante Versorgung geriatrischer Patienten.

Ein reger Austausch über die Entwicklungen auf Gesetzgeberseite, sowie im Alltag der Ärzte und Patienten, führte zu gegenseitigem Verständnis. Die Empfehlung von Frau Maag, das BUGES-Positionspapier zum Thema ambulante geriatrische Rehablilitation direkt an Bundesminister Jens Spahn zu senden, wurde prompt umgesetzt.

Frau Maag wollte sich mit dem Positionspapier beschäftigen und Unterstützungsmöglichkeiten suchen. Der BUGES-Vorstand gewann neue Erkenntnisse im Bezug auf politische Strukturen und Vorgänge. Es bestand Einigkeit darin weiterhin einen guten Kontakt zu pflegen und die Versorgung geriatrischer Patienten zu verbessern.

BUGES-FORDERUNGEN WOHNORTNAHE GERIATRISCHE VERSORGUNG

Thesen Buges

Schönebecker Thesen zur intensivierten geriatrischen Versorgung

  • Der Demografische Wandel bedingt die Stärkung bestehender und die Schaffung neuer Strukturen in der ambulanten geriatrischen Behandlung, wenn die Ansprüche „Rehabilitation vor Pflege“ und „ambulant vor stationär“ für die medizinische Versorgung der älteren Bevölkerung in unserer Gesellschaft umgesetzt werden sollen. Ziel ist es eine vernetzte und abgestufte geriatrische Versorgungsstruktur ambulant – teilstationär – stationär flächendeckend aufzubauen.
  • Der multidimensional geschädigte Mensch hat Anspruch auf eine seinen Bedarfen entsprechende Komplexbehandlung. Solche Behandlung muss auch für geriatrische Patienten vor Ort durch ein therapeutisches interdisziplinäres, ärztlich geleitetes Team möglich sein. Allgemein anerkannt ist, dass bereits jetzt eine Unter- und auch Fehlversorgung in der Geriatrie

  • Eine komplexe Behandlung geriatrischer Patienten muss einen ganzheitlichen, integrativen Ansatz verfolgen, der sowohl präventive als auch rehabilitative Elemente enthält. Der ganzheitliche, integrative Ansatz bezieht das soziale Umfeld des geriatrischen Patienten/der geriatrischen Patientin in die unterschiedlichen Elemente der Therapie mit

  • Ein solcher ganzheitlicher Ansatz bedingt die Stärkung und den Ausbau von ambulanten Strukturen in unterschiedlichen und flexiblen Formen als wohnortnahe geriatrische Schwerpunktpraxen. Die gewählten Formen orientieren sich am Versorgungsbedarf vor Ort. Unterschiede zwischen dem urbanen und dem ländlichen Raum sind dabei zu berücksichtigen.
  • Derzeit gibt es bereits verschiedene Studien, die die Effektivität geriatrischer Komplexbehandlungen zur Sicherung der Teilhabe von älteren komplex geschädigten Menschen
  • Die ambulanten geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen und geriatrischen Schwerpunktpraxen in Bundesrepublik- vertreten durch den Bundesverband Geriatrischer Schwerpunktpraxen e.V. (BUGES) – fordern eine gesetzliche Änderung im SGB V unter Berücksichtigung des SGB XI. Diese Änderung soll den Anspruch älterer komplex geschädigter Menschen auf eine wohnortnahe, intensivierte geriatrische Versorgung im therapeutischen Team beinhalten und somit im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sein.
  • Ziel dieser Gesetzesänderung ist es, eine nachhaltige, bundesweite ambulante Versorgung in der spezialisierten Geriatrie aufzubauen, um die Teilhabe an der Gesellschaft für Seniorinnen und Senioren
  • Unter der Annahme flächendeckender ambulanter Versorgungsstrukturen in einem Umkreis von jeweils 30 – 40 km pro Zentrum, der derzeitigen Bevölkerungsstruktur (Altersstruktur, Verteilung), den Erfahrungen aus bestehenden Einrichtungen und den derzeitigen Kosten würde von einem Bedarf von bundesweit ca. 1.500 entsprechender geriatrischer Schwerpunktpraxen mit einem Kostenvolumen von ca. 750 Mio. Euro auszugehen sein. Somit wäre mit einem relativ geringen Finanzvolumen eine enorme Verbesserung für die Patientengruppe

Hintergrund der Fachtagung

Der mediale und gesellschaftliche Diskurs zum Thema Pflege hat deutlich an Dynamik gewonnen. Die Zahlen, die der demografische Wandel in Aussicht stellt, deuten auf eine weitere Verschlechterung der Pflegesituation in der Bundesrepublik Deutschland hin. Die Bevölkerung altert, auch bedingt durch den medizinischen Fortschritt stetig, was mit der Zunahme von Krankheitsfällen im hohen Alter und Multimorbidität verbunden ist. Eine direkte Folge ist die Zunahme an Pflegefällen. Gleichzeitig mangelt es an jungen Bevölkerungskreisen, die die immer älter und pflegebedürftiger werdenden Mitbürger*innen fachgerecht betreuen können. Die Bertelsmann Stiftung prognostizierte in ihrem „Pflegereport 2030“ aus dem Jahr 2012, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen bundesweit bis zum Jahre 2030 um 50 Prozent steigen würde. Diesem Pflegenotstand, das heißt, der nicht mehr adäquaten Pflegeversorgung, Herr zu werden, stellt eine große Aufgabe dar. Bundesinitiativen richten sich derzeit vor allem dahingehend, den Pflegeberuf attraktiver zu machen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat eine mehrschrittige Strategie entwickelt, dem Pflegenotstand entgegenzuwirken. So beabsichtig man, in der sogenannten „Konzertierten Aktion“ bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu schaffen sowie Pflegekräfte dazu zu ermuntern, in den Job zurückzukehren oder in Vollzeit zu arbeiten. Die Ausbildung im Pflegebereich soll flexibilisiert und damit attraktiver werden, neue Stellen geschaffen und besetzt sowie Personaluntergrenzen erschaffen werden,  um Überlastung zu verhindern und Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte zu verbessern.

So richtig und wichtig diese Elemente sind, um die Pflegeversorgung kurz-, mittel- und langfristig zu verbessern und zu sichern, setzt sie doch nur auf die Verbesserung des Fachkräfte- und Arbeitskräftereservoirs. In Anbetracht des Personalmangels in vielen anderen Beschäftigungsfeldern und der im übertragenden Sinne „zu knappen Tischdecke“, die letztlich an allen Seiten zu kurz ist, sollten diese Maßnahmen flankiert werden. Es müssen Mittel und Wege gefunden werden, um die Anzahl der Pflegefälle zu verringern. Um im Bild zu bleiben: Wenn die Tischdecke nicht groß genug ist, müsste der Tisch kleiner sein.

Das Kompetenzzentrum Soziale Innovation Sachsen-Anhalt (KomZ) als Multiplikator von Innovationsprozessen, widmete sich zusammen mit dem Ambulant Geriatrischen Rehakomplex (AGR) Schönebeck/ Bad Salzelmen (vertreten durch Dr. med. Burkhard John) diesem Thema in einer zweitägigen Veranstaltung. Am Freitag, den 28. Juni 2019 und am Samstag, den 29. Juni 2019 stand der innovative Ansatz der ambulant-geriatrischen Komplexbehandlung im Fokus.

Derzeit sieht die deutsche Sozialgesetzgebung im vertragsärztlichen Bereich keine verpflichtenden ambulanten Strukturen für komplexe geriatrische Versorgungsansätze vor. In der Folge sind es Einzelfallentscheidungen, die über die Behandlung sowie deren Finanzierung in einem AGR bei zunehmenden Einschränkungen der Alltagskompetenz und nach Krankenhausaufenthalten, wie zum Beispiel nach Knochenbrüchen in Folge von Stürzen, befinden. Der AGR Senioren Rehakomplex in Schönebeck/ Bad Salzelmen setzt dieses, zwar nicht ganz neue aber unter den Vorzeichen des Pflegenotstandes hoch aktuelle Konzept seit 20 Jahren um:

Patient*innen ab zirka 70 Jahren, die ambulant rehabilitationsfähig sind, werden anstatt in weit entlegenen Rehakliniken stationär, wohnortnah (Umkreis 40 Minuten Fahrtzeit), ganzheitlich betreut und nach etwa 20 Tagen wieder in die häusliche Umgebung entlassen. Der tägliche Transfer wird durch das Schönebecker AGR gewährleistet. Im Mittelpunkt steht der Gedanke der Komplexbehandlung. Es werden allgemeinärztliche, ergo- wie physiotherapeutische, logopädische und pflegerische Behandlungsmaßnahmen angeboten und durch einen Gruppenansatz die soziale Teilhabe der Patient*innen gestärkt. Alle Behandlungsmaßnahmen werden individuell sowie durch ärztlichen Befund auf die Patient*innen angepasst. Das Innovative an diesem Ansatz ist, dass die individuellen Therapiepläne zentral, wohnortnah und in einem stabilen sozialen Umfeld durchgeführt werden. Diese integrative und ganzheitliche Behandlungsform hat Auswirkungen auf den Genesungsprozess und verringert oder vermeidet in der weiteren Perspektive Pflegebedürftigkeit. Dies wiederum kann dazu führen, dass ein längeres selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden ermöglicht wird und dem Pflegenotstand entgegengewirkt werden kann.

Um diese Herausforderungen gemeinsam zu meistern kamen in Schönebeck Betreiber*innen ambulant- geriatrischen Einrichtungen aus dem ganzen Land zusammen. Gemeinsam mit Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung, Wissenschaft und Gesundheitssektor wie dem Vorstand Stefan Folberth, des Bundesverband geriatrische Schwerpunktpraxen e.V. (BUGES e. V.) wurden die oben dargelegten Herausforderungen diskutiert und Thesen erarbeitet. Der BUGES e.V. versteht sich als Vertretungsorgan von Patient*innen und Praxen, führt ihre gemeinsamen Interessen zusammen und vertritt diese auf politischer wie regionaler Ebene. In diesem Zusammenhang setzt sich der BUGES e.V. aktiv für das Konzept der ambulanten Geriatrie ein, macht sich politisch dafür stark, finanzielle Anreize zu setzen, um eine ambulante geriatrische Praxis wirtschaftlich betreiben zu können.

WOHNORTNAHE GERIATRISCHE VERSORGUNG BIS 2050 ETABLIEREN

Schoenebeck

Erschienen in der Ärzte Zeitung online, 08.07.2019

SCHÖNEBECK. Alle 30 Kilometer ein ambulantes geriatrisches Rehazentrum. Das zumindest fordern bundesweit agierende Geriatrie-Experten. Bis 2050 soll die Zahl der Pflegebedürftigen auf fünf Millionen ansteigen. Pflegekosten: rund 50 Milliarden Euro.

„Ich wundere mich, wie gelassen die Politik dem demografischen Wandel zusieht“, so Dr. Burkhard John, Hausarzt, Geriater und Vorstand der KV Sachsen-Anhalt (KVSA). „Wir müssen jetzt die Weichen stellen, um die kommenden Herausforderungen meistern zu können“, forderte er während einer vom Kompetenzzentrum Soziale Innovation Sachsen-Anhalt organisierten Fachtagung.

Geladen waren Experten aus Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Unter dem Motto „Lieber daheim als im Heim“ diskutierten sie Chancen zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit.

„Wir sind das Land des langen Lebens“, meinte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne etwas launig. „Mit der demografischen Entwicklung (deutschlandweit höchster Altersdurchschnitt) ist Sachsen-Anhalt Vorreiter für andere Bundesländer.“ Innovative Lösungen seien gefragt. Beispiel integrierte Versorgungsformen, auf die gerade viele ältere Menschen angewiesen seien.

Doch dazu müssten flächendeckend sektorale Grenzen überwunden werden. Dies wolle Grimm-Benne im geplanten Landeskrankenhausgesetz berücksichtigen. „Wir haben in Sachsen-Anhalt die Schwester Agnes aus der bundesweiten Taufe gehoben. Wir sollten auch bei der guten Vor-Ort-Versorgung älterer Menschen Zeichen setzen.“

Alltagskompetenzen trainieren

In Schönebeck, zugleich Wohnort der Ministerin, gibt es dafür bereits etliche gute Beispiele. John hatte vor mehr als 20 Jahren gemeinsam mit Kollegen und unterstützt von der Landes-AOK einen ambulanten geriatrischen Rehakomplex etabliert. Ärzte, Therapeuten, Pflegende arbeiten Hand in Hand, um Alltagskompetenzen zu trainieren und zu fördern. Ziel ist, die oftmals multimorbiden Patienten so zu stabilisieren, dass sie weiterhin in ihren eigenen vier Wänden leben können.

2002 hat die städtische Wohnungsgesellschaft Schönebeck begonnen, alternative Wohnformen für ältere Mieter zu schaffen. Derzeit sind über 50 Prozent der Mieter Rentner und immer mehr interessieren sich für die mittlerweile 13 selbst organisierten Wohngruppen, in denen es neben eigenen Wohnbereichen großzügige Gemeinschaftsareale gibt. Ein Pflegedienst kann je nach Bedarf angefordert werden.

Mehr ambulante Rehabilitation

Das mit 40 Plätzen und etwa 450 Patienten pro Jahr größte und wohl auch älteste ambulante geriatrische Rehabilitationszentrum heißt Casana und ist im baden-württembergischen Mannheim beheimatet. Arzt und Manager Dr. Oliver Haarmann verfolgt die Vision, dass die ambulante Rehabilitation im Alter bis 2050 Standard ist und die pflegeabhängige Zeit deutlich verkürzen wird. 95 Prozent seiner Patienten werden bereits heute von Hausärzten zugewiesen (anderswo meist von Kliniken).

„Nur Vertragsärzte“, sagt er, „sind in der Lage, Reha frühzeitig zu signalisieren und damit Krankenhauseinweisungen zu verhindern.“ Casana konnte 2007 übrigens als bundesweit erste Einrichtung einen Vertrag nach SGB V mit allen gesetzlichen Krankenkassen abschließen.

Doch warum lassen sich so gute Beispiele so schwer flächendeckend durchsetzen, zumal in Studien bereits die Effektivität geriatrischer Komplexbehandlungen nachgewiesen wurde? In Schönebeck waren sich die Experten von KBV, dem Bundesverband geriatrischer Schwerpunktpraxen (BUGES) und dem Bundesverband Geriatrie einig, „Rehabilitation vor Pflege“ und „ambulant vor stationär“ braucht ein engeres Miteinander aller Akteure.

Bestehende Strukturen müssten gestärkt, neue geschaffen werden. Ihre Forderung fassten sie in den Schönebecker Thesen zur intensivierten geriatrischen Versorgung zusammen. Ziel ist eine vernetzte und abgestufte geriatrische Versorgungsstruktur ambulant – teilstationär – stationär – flächendeckend.

Zwar werden ältere und hochbetagte Patienten in hoher Qualität und (noch) flächendeckend von Hausärzten versorgt. Aber die komplexe Behandlung geriatrischer Patienten mit deutlich eingeschränkter Alltagskompetenz müsse einem ganzheitlichen, integrativen Ansatz folgen – von der Prävention bis zur Rehabilitation. Dafür bedürfe es allerdings dringend einer Änderung im Sozialgesetzbuch.

Der Anspruch auf eine wohnortnahe, intensivierte geriatrische Versorgung im therapeutischen Team sollte dort genau wie im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung verankert werden.

Die Experten schätzen, das bundesweit rund 1500 geriatrische Schwerpunktpraxen (Kostenvolumen etwa 750 Millionen Euro) gebraucht werden, um die derzeitige Unter- bzw. Fehlversorgung zu stoppen bzw. umzukehren.

„Ich wundere mich, wie gelassen die Politik dem demografischen Wandel zusieht.“
Dr. Burkhard John Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen-Anhalt

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KEINE ZEIT FÜR GERIATRIE

KEINE ZEIT FÜR GERIATRIE

In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Herrn Jens Spahn hat der BUGES, neben der Anerkennung ambulanter Geriater auf Facharztniveau, um einen Gesprächstermin gebeten. Dabei will der BUGES die Versorgungsstrukturen im Bereich der ambulanten Geriatrie besprechen und drängende Herausforderungen angehen.

Das Vorzimmer von Herr Spahn teilte uns mit, dass der Minister leider keine Zeit für ein Gespräch hat. In einem Telefonat erhielten wir die Auskunft, dass im Moment andere Themen vorrangig behandelt werden. Daher stellen wir die Frage: Keine Zeit für Geriatrie?

Selbstverständlich ist uns bewusst dass die politischen Aufgaben des Ministers und seines Ministeriums mannigfaltig sind. Trotzdem müssen wir als BUGES die Missstände in der ambulanten geriatrischen Versorgung aufzeigen. Wir bleiben dran. Schreiben Sie uns Ihre Meinung an vorstand@buges.de.

VORSORGEMAPPE ZOLLERNALBKREIS

Vorsorgemappe - Buges
Vorsorgemappe - Buges

VORSORGE IST NICHT NUR EINE FRAGE DES ALTERS!

Die Vorsorgemappe enthält eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Sie ist für Menschen ab 18 Jahren eine dringend notwendige Willensäußerung, wie mit Ihnen verfahren werden soll, wenn Sie selbst Ihren Willen nicht mehr äußern können. In eine solche Situation gerät man nicht nur im Alter, sondern häufig durch Unfall oder Krankheit. Hier können Sie die Vorsorgevollmacht als PDF-Formular herunterladen, ausfüllen und ausdrucken.

Laden Sie sich die Vorsorgemappe herunter:
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