BUGES-FORDERUNGEN WOHNORTNAHE GERIATRISCHE VERSORGUNG

Schönebecker Thesen zur intensivierten geriatrischen Versorgung

  • Der Demografische Wandel bedingt die Stärkung bestehender und die Schaffung neuer Strukturen in der ambulanten geriatrischen Behandlung, wenn die Ansprüche „Rehabilitation vor Pflege“ und „ambulant vor stationär“ für die medizinische Versorgung der älteren Bevölkerung in unserer Gesellschaft umgesetzt werden sollen. Ziel ist es eine vernetzte und abgestufte geriatrische Versorgungsstruktur ambulant – teilstationär – stationär flächendeckend aufzubauen.
  • Der multidimensional geschädigte Mensch hat Anspruch auf eine seinen Bedarfen entsprechende Komplexbehandlung. Solche Behandlung muss auch für geriatrische Patienten vor Ort durch ein therapeutisches interdisziplinäres, ärztlich geleitetes Team möglich sein. Allgemein anerkannt ist, dass bereits jetzt eine Unter- und auch Fehlversorgung in der Geriatrie

  • Eine komplexe Behandlung geriatrischer Patienten muss einen ganzheitlichen, integrativen Ansatz verfolgen, der sowohl präventive als auch rehabilitative Elemente enthält. Der ganzheitliche, integrative Ansatz bezieht das soziale Umfeld des geriatrischen Patienten/der geriatrischen Patientin in die unterschiedlichen Elemente der Therapie mit

  • Ein solcher ganzheitlicher Ansatz bedingt die Stärkung und den Ausbau von ambulanten Strukturen in unterschiedlichen und flexiblen Formen als wohnortnahe geriatrische Schwerpunktpraxen. Die gewählten Formen orientieren sich am Versorgungsbedarf vor Ort. Unterschiede zwischen dem urbanen und dem ländlichen Raum sind dabei zu berücksichtigen.
  • Derzeit gibt es bereits verschiedene Studien, die die Effektivität geriatrischer Komplexbehandlungen zur Sicherung der Teilhabe von älteren komplex geschädigten Menschen
  • Die ambulanten geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen und geriatrischen Schwerpunktpraxen in Bundesrepublik- vertreten durch den Bundesverband Geriatrischer Schwerpunktpraxen e.V. (BUGES) – fordern eine gesetzliche Änderung im SGB V unter Berücksichtigung des SGB XI. Diese Änderung soll den Anspruch älterer komplex geschädigter Menschen auf eine wohnortnahe, intensivierte geriatrische Versorgung im therapeutischen Team beinhalten und somit im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sein.
  • Ziel dieser Gesetzesänderung ist es, eine nachhaltige, bundesweite ambulante Versorgung in der spezialisierten Geriatrie aufzubauen, um die Teilhabe an der Gesellschaft für Seniorinnen und Senioren
  • Unter der Annahme flächendeckender ambulanter Versorgungsstrukturen in einem Umkreis von jeweils 30 – 40 km pro Zentrum, der derzeitigen Bevölkerungsstruktur (Altersstruktur, Verteilung), den Erfahrungen aus bestehenden Einrichtungen und den derzeitigen Kosten würde von einem Bedarf von bundesweit ca. 1.500 entsprechender geriatrischer Schwerpunktpraxen mit einem Kostenvolumen von ca. 750 Mio. Euro auszugehen sein. Somit wäre mit einem relativ geringen Finanzvolumen eine enorme Verbesserung für die Patientengruppe

Hintergrund der Fachtagung

Der mediale und gesellschaftliche Diskurs zum Thema Pflege hat deutlich an Dynamik gewonnen. Die Zahlen, die der demografische Wandel in Aussicht stellt, deuten auf eine weitere Verschlechterung der Pflegesituation in der Bundesrepublik Deutschland hin. Die Bevölkerung altert, auch bedingt durch den medizinischen Fortschritt stetig, was mit der Zunahme von Krankheitsfällen im hohen Alter und Multimorbidität verbunden ist. Eine direkte Folge ist die Zunahme an Pflegefällen. Gleichzeitig mangelt es an jungen Bevölkerungskreisen, die die immer älter und pflegebedürftiger werdenden Mitbürger*innen fachgerecht betreuen können. Die Bertelsmann Stiftung prognostizierte in ihrem „Pflegereport 2030“ aus dem Jahr 2012, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen bundesweit bis zum Jahre 2030 um 50 Prozent steigen würde. Diesem Pflegenotstand, das heißt, der nicht mehr adäquaten Pflegeversorgung, Herr zu werden, stellt eine große Aufgabe dar. Bundesinitiativen richten sich derzeit vor allem dahingehend, den Pflegeberuf attraktiver zu machen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat eine mehrschrittige Strategie entwickelt, dem Pflegenotstand entgegenzuwirken. So beabsichtig man, in der sogenannten „Konzertierten Aktion“ bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu schaffen sowie Pflegekräfte dazu zu ermuntern, in den Job zurückzukehren oder in Vollzeit zu arbeiten. Die Ausbildung im Pflegebereich soll flexibilisiert und damit attraktiver werden, neue Stellen geschaffen und besetzt sowie Personaluntergrenzen erschaffen werden,  um Überlastung zu verhindern und Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte zu verbessern.

So richtig und wichtig diese Elemente sind, um die Pflegeversorgung kurz-, mittel- und langfristig zu verbessern und zu sichern, setzt sie doch nur auf die Verbesserung des Fachkräfte- und Arbeitskräftereservoirs. In Anbetracht des Personalmangels in vielen anderen Beschäftigungsfeldern und der im übertragenden Sinne „zu knappen Tischdecke“, die letztlich an allen Seiten zu kurz ist, sollten diese Maßnahmen flankiert werden. Es müssen Mittel und Wege gefunden werden, um die Anzahl der Pflegefälle zu verringern. Um im Bild zu bleiben: Wenn die Tischdecke nicht groß genug ist, müsste der Tisch kleiner sein.

Das Kompetenzzentrum Soziale Innovation Sachsen-Anhalt (KomZ) als Multiplikator von Innovationsprozessen, widmete sich zusammen mit dem Ambulant Geriatrischen Rehakomplex (AGR) Schönebeck/ Bad Salzelmen (vertreten durch Dr. med. Burkhard John) diesem Thema in einer zweitägigen Veranstaltung. Am Freitag, den 28. Juni 2019 und am Samstag, den 29. Juni 2019 stand der innovative Ansatz der ambulant-geriatrischen Komplexbehandlung im Fokus.

Derzeit sieht die deutsche Sozialgesetzgebung im vertragsärztlichen Bereich keine verpflichtenden ambulanten Strukturen für komplexe geriatrische Versorgungsansätze vor. In der Folge sind es Einzelfallentscheidungen, die über die Behandlung sowie deren Finanzierung in einem AGR bei zunehmenden Einschränkungen der Alltagskompetenz und nach Krankenhausaufenthalten, wie zum Beispiel nach Knochenbrüchen in Folge von Stürzen, befinden. Der AGR Senioren Rehakomplex in Schönebeck/ Bad Salzelmen setzt dieses, zwar nicht ganz neue aber unter den Vorzeichen des Pflegenotstandes hoch aktuelle Konzept seit 20 Jahren um:

Patient*innen ab zirka 70 Jahren, die ambulant rehabilitationsfähig sind, werden anstatt in weit entlegenen Rehakliniken stationär, wohnortnah (Umkreis 40 Minuten Fahrtzeit), ganzheitlich betreut und nach etwa 20 Tagen wieder in die häusliche Umgebung entlassen. Der tägliche Transfer wird durch das Schönebecker AGR gewährleistet. Im Mittelpunkt steht der Gedanke der Komplexbehandlung. Es werden allgemeinärztliche, ergo- wie physiotherapeutische, logopädische und pflegerische Behandlungsmaßnahmen angeboten und durch einen Gruppenansatz die soziale Teilhabe der Patient*innen gestärkt. Alle Behandlungsmaßnahmen werden individuell sowie durch ärztlichen Befund auf die Patient*innen angepasst. Das Innovative an diesem Ansatz ist, dass die individuellen Therapiepläne zentral, wohnortnah und in einem stabilen sozialen Umfeld durchgeführt werden. Diese integrative und ganzheitliche Behandlungsform hat Auswirkungen auf den Genesungsprozess und verringert oder vermeidet in der weiteren Perspektive Pflegebedürftigkeit. Dies wiederum kann dazu führen, dass ein längeres selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden ermöglicht wird und dem Pflegenotstand entgegengewirkt werden kann.

Um diese Herausforderungen gemeinsam zu meistern kamen in Schönebeck Betreiber*innen ambulant- geriatrischen Einrichtungen aus dem ganzen Land zusammen. Gemeinsam mit Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung, Wissenschaft und Gesundheitssektor wie dem Vorstand Stefan Folberth, des Bundesverband geriatrische Schwerpunktpraxen e.V. (BUGES e. V.) wurden die oben dargelegten Herausforderungen diskutiert und Thesen erarbeitet. Der BUGES e.V. versteht sich als Vertretungsorgan von Patient*innen und Praxen, führt ihre gemeinsamen Interessen zusammen und vertritt diese auf politischer wie regionaler Ebene. In diesem Zusammenhang setzt sich der BUGES e.V. aktiv für das Konzept der ambulanten Geriatrie ein, macht sich politisch dafür stark, finanzielle Anreize zu setzen, um eine ambulante geriatrische Praxis wirtschaftlich betreiben zu können.

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